Imprint and AGB(German)

Publisher:

Additive Innovation GmbH
Frankenstr. 3
D - 63776 Mömbris
Trade register: HRB 14405 Amtsgericht Aschaffenburg
CEO: D. Arnault, A. Brüning, G. Wahu

Marketing und Communication:

Pia Arnault
Marketing Coordinator
Additive Innovation GmbH

Editorship:

Armin Brüning
Tel: +49 (0) 6029 95 882 50
Fax: +49 (0) 6029 95 882 99
Mail: a.bruening@additive-innovation.com

Design:

Staehlingdesign
Tel.: +49-(0) 6151 / 29 40 33
Fax: +49-(0) 6151 / 29 40 35
E-Mail: i@staehlingdesign.de
www.staehlingdesign.de

Web Realization, Content Management System Typo3:

Xisio Informationssysteme GmbH
Tel.: +49-(0) 6151 / 3963490
E-Mail: info@xisio.com
www.xisio.com

The design and the elements of this Web site (including all graphic images, sounds and video) are the property of CT CoreTechnologie GmbH and may not be reproduced, copied or used without the prior written consent of CT CoreTechnologie GmbH. All other uses of the content available on this Web site are expressly prohibited. 3D_Evolution® as well as the CoreTechnologie logo, and the names of CoreTechnologie products and services referenced in this Web site are registered trademarks. Other product names referenced in this Web site are for identification purposes only and may be trademarks of their respective companies.

The content of this Web site is provided by CT CoreTechnologie GmbH for informational purposes only. CoreTechnologie does not represent or warrant that the content is accurate, complete or up-to-date. CoreTechnologie may add, modify or remove content without notice. The content of this Web site is provided "as is" without warranties of any kind, either express or implied, including warranties of merchantability, fitness for a particular purpose or non-infringement of third party rights. In no event shall CT CoreTechnologie GmbH or any of its affiliates, subsidiaries or partners be liable for any direct, indirect, special, incidental or consequential damages or other damages whatsoever arising from access to or use of, or inability to access or use, this Web site.

This Web site can be accessed from countries around the world and may contain references to services or products that have not been announced in all countries. These references do not imply that CoreTechnologie intends to announce such services or products in all countries. This Web site may contain links to the Web sites of third parties. CoreTechnologie has provided these links solely for the convenience of its visitors. These linked sites are not under the control of CoreTechnologie, and CoreTechnologie is not responsible for the contents of any linked site or any link contained in a linked site. The inclusion of such links does not imply that CT CoreTechnologie GmbH endorses or recommends the contents of such sites.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Additive Innovation GmbH für die Lieferung von 3D-Druckmaschinen

I. Allgemeines

1. Nachstehende Lieferbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen, einschließlich entgeltlicher und unentgeltlicher Beratungsleistungen, sofern sie nicht mit der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung durch Additive Innovation GmbH abgeändert oder ausgeschlossen werden. Sie gelten für Verträge, die mit Kunden geschlossen werden, die Unternehmer im Sinne von § 14 BGB oder juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sind.

2. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen sollen in die Auftragsbestätigung aufgenommen werden.

II. Angebot und Lieferumfang

1. Angebote von Additive Innovation GmbH sind stets freibleibend. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Die Änderungen sind unangemessen und vom Käufer nicht mehr zu akzeptieren, sofern sie über das handelsübliche Maß hinausgehen. Leistungen und Betriebskosten werden als Durchschnittswerte angegeben. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich Additive Innovation GmbH Eigentums – und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

2. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn Additive Innovation GmbH die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich bestätigt hat oder die Lieferung ausgeführt ist. Additive Innovation GmbH ist jedoch verpflichtet, eine etwaige Ablehnung der Bestellung unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

3. Sämtliche zwischen Additive Innovation GmbH und Käufer getroffenen Vereinbarungen sind im jeweiligen Liefervertrag schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für Nebenabreden, Zusicherungen und nachträgliche Vertragsänderungen.

4. Angaben in dem Käufer ausgehändigten Beschreibungen über Lieferumfang, Aussehen, Leistungen, Maße, Gewichte, Betriebsstoffverbrauch und Betriebskosten sind Vertragsinhalt. Sie dienen als Maßstab zur Feststellung, ob der Kaufgegenstand fehlerfrei ist.

III. Preis und Zahlung

1. Allein maßgebend sind die im Angebot genannten €-Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer in ihrer jeweiligen Höhe. Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Lager Additive Innovation GmbH oder bei Versendung vom Herstellwerk aus ab Werk, ausschließlich Verpackung. Die Preise verstehen sich zuzüglich der Mehrwertsteuer. Soll die Lieferung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, ist Additive Innovation GmbH bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten oder unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung des Preises zu verlangen. An den vereinbarten Preis ist Additive Innovation GmbH nur für die vereinbarte Lieferzeit – jedoch mindestens für 4 Monate – gebunden. Mehraufwendungen, die Additive Innovation GmbH durch den Annahmeverzug des Käufers entstehen, kann er vom Käufer ersetzt verlangen.

2. Zahlungen sind spätestens binnen 30 Tagen nach Rechnungsstellung und ohne jeden Abzug zu leisten. Eine eventuelle Annahme von Wechseln oder Schecks erfolgt ausschließlich zahlungshalber; Kosten der Diskontierung und Einziehung, sowie eventuell anfallende Bankgebühren trägt der Käufer.

3. Ergeben sich nach Auftragserteilung berechtigte Zweifel an der unbedingten Zahlungsfähigkeit des Käufers, haben diese die sofortige Fälligkeit sämtlicher Forderungen von Additive Innovation GmbH gegen den Käufer zur Folge. Darüber hinaus ist Additive Innovation GmbH berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen oder nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

4. Die durch Nichterfüllung des Vertrages entstanden Kosten kann die Additive Innovation GmbH vom Käufer zurückverlangen. Additive Innovation GmbH ist berechtigt, als Schadensersatz pauschal 20 % des vereinbarten Brutto- Kaufpreises - es sei denn der Kunde weist einen geringeren Schaden nach - oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.

IV. Lieferfristen und Verzug

1. Lieferfristen und – Termine sind nur dann verbindlich vereinbart, wenn sie von Additive Innovation GmbH ausdrücklich so bezeichnet worden sind. Die Lieferfrist beginnt mit Zustandekommen des Vertrages, jedoch nicht vor der Beibringung etwaiger vom Käufer zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.

2. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung ist vorbehalten.

3. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen rechtmäßiger Arbeitskämpfe, insbesondere Streiks und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, welche außerhalb des Einflussbereichs von Additive Innovation GmbH oder seiner Erfüllungsgehilfen liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des verkauften Gegenstandes von Einfluss sind.

4. Entsprechendes gilt, wenn Additive Innovation GmbH seinerseits nicht rechtzeitig beliefert wird. Additive Innovation GmbH ist zum Rücktritt berechtigt, wenn der Hersteller ihn nicht beliefert. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Nichtlieferung von Additive Innovation GmbH zu vertreten ist (z.B. Zahlungsverzug).

5. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Käufers voraus.

6. Wenn dem Käufer wegen einer Verzögerung Schaden erwächst, so ist Additive Innovation GmbH aus den gesetzlichen Bestimmungen haftbar.

7. Für durch Verschulden seines Vorlieferanten verzögerte oder unterbliebene (Unmöglichkeit) Lieferungen hat Additive Innovation GmbH – ausgenommen Auswahl- oder Überwachungsverschulden- nicht einzustehen. Satz 1 gilt nicht, falls sich das Verhältnis zwischen Additive Innovation GmbH und Käufer nach Werkvertragsrecht bestimmt. In jedem Fall ist Additive Innovation GmbH verpflichtet, den Käufer schadlos zu halten, sofern dieser die ihm abgetretenen Ansprüche gegenüber dem Zulieferer nicht vollständig durchsetzen kann.

8. Additive Innovation GmbH kann neben der gesetzlichen Frist des § 286 Abs. 3 BGB und der Mahnung den Käufer auch abweichend von der Frist nach Ziffer III.2. durch ein anderes nach dem Kalender bestimmbares Zahlungsziel im Sinne des § 286 Abs. 2 BGB in Verzug setzen.

V. Gefahrenübergang und Transport

1. Versandweg und –mittel sind mangels besonderer Vereinbarung der Wahl von Additive Innovation GmbH überlassen, Die Ware wird auf Wunsch und Kosten des Käufers versichert.

2. Im Falle des Versendungskaufes geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers oder bei Direktversand ab Werk mit dem Verlassen des Werkes auf den Käufer über. Das gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder Additive Innovation GmbH noch weitere Leistungen übernommen hat.

3. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, so gehrt die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft an auf den Käufer über. Jedoch ist Additive Innovation GmbH verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Käufers die Versicherung zu bewirken, die dieser verlangt.

4. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Käufer unbeschadet der Rechte aus Abschnitt IIV. (Mängelrügen und Haftung für Mängel) entgegenzunehmen.

5. Teillieferungen sind zulässig, soweit dies dem Käufer zumutbar ist.

VI. Eigentumsvorbehalt

1. Additive Innovation GmbH behält sich das Eigentumsrecht bis zur völligen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor.

2. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand pfleglich zu behandeln, gegen Eingriffe von dritter Seite zu sichern sowie – wenn dies schriftlich vereinbart wird, ein verlängertes Zahlungsziel eingeräumt ist oder es sich um einen Finanzierungskauf handelt – unverzüglich gegen Feuer, Diebstahl und Wasserschäden zum Neuwert zu versichern und dies auf Verlangen nachzuweisen; andernfalls ist Additive Innovation GmbH berechtigt, diese auf Kosten des Käufers selbst zu versichern. Der Käufer verpflichtet sich, etwaige Entschädigungsansprüche an Additive Innovation GmbH abzutreten.

3. Der Käufer darf den Kaufgegenstand ohne die Zustimmung von Additive Innovation GmbH nicht verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Der Käufer ist verpflichtet, Additive Innovation GmbH bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit Additive Innovation GmbH Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Additive Innovation GmbH die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage nach § 771 ZPO zu erstatten, ist der Käufer zum Ausgleich der Kosten verpflichtet.

4. Der Käufer, der nicht Verbraucher ist, ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt Additive Innovation GmbH aber bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endpreises (einschl. MwSt) von Additive Innovation GmbH ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Kaufgegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Käufer auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von Additive Innovation GmbH, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichtet sich Additive Innovation GmbH, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Andernfalls kann Additive Innovation GmbH verlangen, dass der Käufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner die Abtretung mitteilt.

5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Additive Innovation GmbH zur Rücknahme der Ware nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung des Gegenstandes durch Additive Innovation GmbH liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn dies Additive Innovation GmbH ausdrücklich schriftlich erklärt.

6. Sämtliche Kosten der Rücknahme des Kaufgegenstandes trägt der Käufer.

VII. Verschwiegenheit

1. Additive Innovation GmbH als auch der Auftraggeber sind verpflichtet, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des jeweils anderen, die ihnen im Rahmen der Auftragsdurchführung bekannt werden, strengstens Stillschweigen zu wahren.

VIII. Mängelrügen und Haftung für Mängel

Für Mängel haftet Additive Innovation GmbH wie folgt:

1. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat er unverzüglich zu rügen. Ist der Vertrag für beide Teile ein Handelsgeschäft, so gilt § 377 HGB mit der Maßgabe, dass erkennbare Mängel binnen 14 Tagen durch schriftliche Anzeige an Additive Innnovation GmbH zu rügen sind.

2. Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich, nach billigem Ermessen unterliegender Wahl von Additive Innovation GmbH auszubessern oder neu zu liefern, die sich infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes – insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechter Baustoffe oder mangelhafter Ausführung – als unbrauchbar herausstellen. Bei einem Verbrauchergeschäft liegt das Wahlrecht beim Käufer, es sei denn, Additive Innovation GmbH wird durch die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung mit Kosten belastet, die sich bei einer anderen Wahl nicht ergeben hätten, sofern dies ohne Nachteil für den Käufer bleibt. Ersetzte Teile werden Eigentum von Additive Innovation GmbH. Bei Austausch der gesamten Kaufsache im Wege der Nacherfüllung hat Additive Innovation GmbH für die zurückgenommene Sache gegen den Käufer einen Anspruch auf uneingeschränkte Nutzungsentschädigung. Die Nutzungsentschädigung richtet sich nach den durchschnittlichen Mietkosten für die Sache, die in dem Zeitraum der Nutzung ausgefallen wären.

3. Das Recht des Käufers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen Fällen vom Zeitpunkt des Gefahrenübergangs an in 12 Monaten, bei einem Verbrauchergeschäft in 24 Monaten. Für gebrauchte Ware übernimmt Additive Innovation GmbH gegenüber Verbrauchern für 12 Monate ab Gefahrenübergang Gewährleistung. In allen anderen Fällen nur dann, wenn dies mit dem Käufer ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Gewährleistungsansprüche werden, sollte ein Mangel vorliegen, grundsätzlich nur bei Vorlage des Originalkaufbeleges anerkannt.

4. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, versäumte Wartungsarbeiten, wenn diese üblich sind und/oder vom Hersteller empfohlen werden, normale Abnutzung – insbesondere von Verschleißteilen -, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektronische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein Verschulden von Additive Innovation GmbH zurückzuführen sind.

5. Im Falle der Mängelbeseitigung hat der Käufer Additive Innovation GmbH für die notwendigen Arbeiten eine angemessene Frist zu setzen. Verweigert er dies, so ist Additive Innovation GmbH von der Mängelhaftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei Additive Innovation GmbH mit der Beseitigung des Mangels in Verzug ist, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst durch Dritte beseitigen zu lassen und von Additive Innovation GmbH Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.

6. Für das Ersatzstück und die Ausbesserung beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate. Die Frist für die Mängelhaftung an dem Liefergegenstand wird um die Dauer der durch die Nachbesserarbeiten verursachten Nutzungsunterbrechung verlängert.

7. Durch etwa seitens des Käufers oder Dritter unsachgemäß ohne vorherige Genehmigung durch Additive Innovation GmbH vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstandenen Folgen aufgehoben.

8. Schadenersatz kann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verlangt werden. Die Ersatzpflicht beschränkt sich auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

X. Allgemeine Haftungsbegrenzung

1. Die Haftung durch Additive Innovation GmbH richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Diese jedoch – gleichgültig aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen, soweit eine nicht wesentliche Pflichtverletzung vorliegt, die weder vorsätzlich noch grob fahrlässig begangen wurde. Dies gilt bei Verbrauchergeschäften nicht, soweit Schäden an Leben, Körper, oder Gesundheit entstanden sind oder zugunsten Additive Innovation GmbH eine Haftpflichtversicherungsdeckung besteht. In diesem Fall tritt Additive Innovation GmbH seinen Anspruch gegenüber der Versicherung an den Käufer ab.

2. Die vom Käufer gegenüber Additive Innovation GmbH geltend zu machenden Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es besteht jedoch eine Ausschlussfrist von sechs Monaten, sofern Additive Innovation GmbH schriftlich einen Anspruch des Käufers als unbegründet zurückgewiesen hat.

XI. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht

1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten ist Aschaffenburg.

2. Rechtsbeziehungen zwischen Additive Innovation GmbH und in- wie ausländischen Vertragspartnern unterliegen ausschließlich dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland.

XII. Teilunwirksamkeit

1. Bei Teilunwirksamkeit einzelner Teile bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen erhalten. An der Stelle der unwirksamen Klausel soll eine Regelung treten, die dem angestrebten Zweck der ursprünglichen Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.

Dated: 11.01.2018

 

 

Imprint/AGBData ProtectionCookie Manager© Copyright Additive Innovation GmbH 2018